Ein Newsletter-Empfänger ist gesetzlich geschützt: durch sein Recht auf Widerspruch - ohne umständliche Hürden (wie Login, Angabe von Gründen oder zusätzliche E-Mail-Bestätigung).
Um dieses Recht zu wahren, müssen Sie Golfmitglieder und Interessenten in jedem einzelnen Newsletter auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Hinzu kommt eine E-Mail-Adresse, die Sie zur Abmeldung angeben oder ganz komfortabel: Sie verweisen auf einen Abmeldelink. Beides gern im Impressum. Prüfen Sie auch regelmäßig die technischen Abläufe:
- Funktionieren die Klicks auf die E-Mail-Adresse oder auf den Abmeldelink?
- Kommt der Widerruf bei Ihnen an, wird er in der Golfsoftware richtig erfasst und folgerichtig im Clubverwaltungssystem bearbeitet?
- Wurde die E-Mail-Empfängerliste nach neuesten Informationen aktualisiert?
- SuperMailer berücksichtigt die Abmeldungen automatisch. Wie Sie in Ihrer SuperMailer-Vorlage entsprechende Widerrufsmöglichkeiten aufzeigen und die Abmeldungen in Ihrer Kundenverwaltung speichern, lesen Sie in PC CADDIE Wiki: › Newsletterabmeldung
- Bequemer ist der Online-Abmeldelink. Der Empfänger klickt "Newsletter abmelden" und alles wird vollautomatisch in unserer Golfsoftware eingepflegt. Diesen Online-Abmeldelink bieten wir als kostenlosen Service im Rahmen der PC CADDIE://online-Module ( › Turnier-Management / › Teetime-Reservierung). Falls Sie ihn aktivieren möchten, genügt eine kurze E-Mail-Anfrage an support (at) pccaddie-online.de.